Externer Datenschutzbeauftragter

Falls Ihr Unternehmen beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist und mehr als zehn Beschäftigte mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten beschäftigt sind, so ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben - §4f BDSG.
In Luxemburg gelten die Regelungen des abgeänderten Gesetzes vom 2. August 2002. Gemäß diesen Bestimmungen muss jedes in Luxembourg tätige Unternehmen einer Meldepflicht bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche nicht durch eine Ausnahme geregelt ist, nachkommen. Durch die Benennung eines Datenschutzbeauftragten kann ein Unternehmen von dieser Meldepflicht entbunden werden.
Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten zählen:
- Beratung der Geschäftsleitung bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
- Meldung von meldepflichtigen und genehmigungspflichtigen Datenverarbeitungen
- Überwachung der Richtlinien bei der personenbezogenen Datenverarbeitung
- Mitarbeiterschulungen im Bereich Datenschutz
- Ansprechpartner für Unternehmensangehörige bei Fragen und Beschwerden
Der Datenschutzbeauftragte hat durch seine Bestellung besondere Rechte, wie z.B. erweiterter Kündigungsschutz, die Freistellung für die fachliche Fortbildung, Weisungsfreiheit zur unabhängigen Ausübung seiner Aufgaben.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist eine alternative Möglichkeit, welche gegenüber dem internen Datenschutzbeauftragten folgende Vorteile bietet:
- Keine Kosten für Aus- und Weiterbildungen des Datenschutzbeauftragen (DSB)
- Kein Verlust von Arbeitszeit für das Haupttätigkeitsgebiet des Mitarbeiters, welcher als DSB bestellt werden würde
- Mehr Flexibilität durch die den Wegfall des erweiterten Kündigungsschutzes
- Vertrauliche Behandlung von allen betrieblichen Abläufen und Vorfällen
- Größere Erfahrung durch die Tätigkeit für mehrere Mandanten und die hohe Fachkompetenz ermöglicht mehr Flexibilität
- Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte
- Unangenehme Massnahmen können durch die Tätigkeit des externen DSB begründet werden
Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten und ermöglichen Ihnen so die gesetzlich vorgeschriebene Bestellungspflicht einzuhalten. In Kombination mit der Umsetzung eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes erfüllen Sie so alle vorgeschriebenen Massnahmen zum betrieblichen Datenschutz in Ihrem Land.
Das Unternehmen Wodalux S.A. ist gemäß des Beschlusses Nr. 103/2012 der nationalen Kommission für den Datenschutz in Luxemburg berechtigt als externer Datenschutzbeauftragter tätig zu werden.
